Beschlussvorlage Musterantrag Balkonkraftwerk für die Eigentümerversammlung(Stand 2026)
- Martin Schmal

- vor 2 Tagen
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TOP - Gestattung der Installation von Balkonkraftwerken
Beschluss: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) beschließt:
1. Grundsatz
Den Wohnungseigentümern wird die Installation eines Balkonkraftwerks(steckerfertige Photovoltaikanlage) als privilegierte bauliche Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEG grundsätzlich gestattet.
2. Technische Rahmenbedingungen
Das Balkonkraftwerk muss folgende Anforderungen erfüllen:
maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 W
maximale Modulgesamtleistung: 960 Wp
Montage ausschließlich senkrecht hängend
keine Aufständerung oder Neigungsänderung
sturmsichere, sach- und fachgerechte Befestigung
optisch zurückhaltende Ausführung (z. B. dunkle / schwarze Module)
Maße und Gewicht der Module müssen für den jeweiligen Balkon statisch geeignet sein
3. Anbringungsort
Die Montage ist ausschließlich an der Balkonbrüstung der eigenen Einheit zulässig.Seitenelemente, Fassadenflächen außerhalb des Balkons sowie sonstige Gemeinschaftsflächen sind ausgeschlossen.
4. Montage & Sicherheit
Installation nach den anerkannten Regeln der Technik
normkonformer elektrischer Anschluss
Stromzähler mit Rücklaufsperre oder entsprechend angepasster Messeinrichtung
5. Anmeldung & Registrierung
Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obliegt dem jeweiligen Eigentümer
Eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich
6. Kosten & Haftung
Sämtliche Kosten der Installation, des Betriebs, der Wartung, Versicherung sowie eines eventuellen Rückbaus trägt der jeweilige Eigentümer
Eine Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder der Verwaltung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
7. Rückbau & Instandsetzung
Im Falle von Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude ist das Balkonkraftwerk durch den jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen, sofern erforderlich.
8. Information der Verwaltung
Der Eigentümer informiert die Verwaltung vor Installation in Textform über das Vorhaben
Eine gesonderte Einzelgenehmigung ist bei Einhaltung dieses Beschlusses nicht erforderlich
Beschlussfassung: ☐ angenommen ☐ abgelehnt
Abstimmung: Ja: ___ Nein: ___ Enthaltungen: ___
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift Versammlungsleitung: ___________________________
Unterschrift Protokollführung: ___________________________
🔒 Rechtlicher Hinweis
Diese Beschlussvorlage stellt ein Muster dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall oder abweichende Regelungen der Gemeinschaftsordnung.

