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Beschlussvorlage Musterantrag Balkonkraftwerk für die Eigentümerversammlung(Stand 2026)

  • Autorenbild: Martin Schmal
    Martin Schmal
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

TOP - Gestattung der Installation von Balkonkraftwerken


Beschluss: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) beschließt:


1. Grundsatz

Den Wohnungseigentümern wird die Installation eines Balkonkraftwerks(steckerfertige Photovoltaikanlage) als privilegierte bauliche Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEG grundsätzlich gestattet.


2. Technische Rahmenbedingungen

Das Balkonkraftwerk muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 W

  • maximale Modulgesamtleistung: 960 Wp

  • Montage ausschließlich senkrecht hängend

  • keine Aufständerung oder Neigungsänderung

  • sturmsichere, sach- und fachgerechte Befestigung

  • optisch zurückhaltende Ausführung (z. B. dunkle / schwarze Module)

  • Maße und Gewicht der Module müssen für den jeweiligen Balkon statisch geeignet sein


3. Anbringungsort

Die Montage ist ausschließlich an der Balkonbrüstung der eigenen Einheit zulässig.Seitenelemente, Fassadenflächen außerhalb des Balkons sowie sonstige Gemeinschaftsflächen sind ausgeschlossen.


4. Montage & Sicherheit

  • Installation nach den anerkannten Regeln der Technik

  • normkonformer elektrischer Anschluss

  • Stromzähler mit Rücklaufsperre oder entsprechend angepasster Messeinrichtung


5. Anmeldung & Registrierung

  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obliegt dem jeweiligen Eigentümer

  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich


6. Kosten & Haftung

  • Sämtliche Kosten der Installation, des Betriebs, der Wartung, Versicherung sowie eines eventuellen Rückbaus trägt der jeweilige Eigentümer

  • Eine Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder der Verwaltung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig


7. Rückbau & Instandsetzung

Im Falle von Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude ist das Balkonkraftwerk durch den jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen, sofern erforderlich.


8. Information der Verwaltung

  • Der Eigentümer informiert die Verwaltung vor Installation in Textform über das Vorhaben

  • Eine gesonderte Einzelgenehmigung ist bei Einhaltung dieses Beschlusses nicht erforderlich


Beschlussfassung: ☐ angenommen  ☐ abgelehnt


Abstimmung: Ja: ___ Nein: ___ Enthaltungen: ___


Ort, Datum: ___________________________



Unterschrift Versammlungsleitung: ___________________________



Unterschrift Protokollführung: ___________________________


🔒 Rechtlicher Hinweis

Diese Beschlussvorlage stellt ein Muster dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall oder abweichende Regelungen der Gemeinschaftsordnung.


Beschlussvorlage für Balkonkraftwerke in der WEG
Beschlussvorlage für Balkonkraftwerke in der WEG

 
 

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