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  • AutorenbildMartin Schmal

Eigentümerversammlung online – Echte ETV oder nur Zukunftsmusik?

Aktualisiert: 12. Feb. 2022

Noch im Februar 2020 hätte dieser Artikel eine andere Relevanz gehabt. Nach dem Motto „wäre schön, wenn es so etwas gäbe, aber dringend sind andere Probleme“. Die Rede ist von Online ETVen oder virtuellen Eigentümerversammlungen.


Sprich die Wohnungseigentümer treffen sich wie gewohnt zu einem festgelegten Zeitpunkt und arbeiten die Tagesordnungspunkte der Versammlung ab, nur eben nicht physisch an einem Ort, sondern in einem virtuellen Konferenzraum. Technisch wäre das heute ohne Probleme bereits möglich.


Rechtlich sind Online Eigentümerversammlung bisher umstritten


Das deutsche WEG Gesetz ist ein beständiges Werk – positiv ausgedrückt. Die Realität ist, dass es an vielen Punkten wie aus der Zeit gefallen wirkt. Bisher ist nach gängiger Rechtsauffassung die Zustimmung aller Eigentümer nötig, um Eigentümerversammlungen online durchzuführen. Dadurch wurde zwar viel über das Thema diskutiert. Unterschätzen Sie hier vor allem die Irritation jüngerer Eigentümer nicht, die virtuelle Konferenzen aus ihrem Job seit Jahren als Normalität kennen, und sich nicht vorstellen können, dass das „einfach nicht geht“. Am Ende fällt die Schwerfälligkeit des Gesetzes auf den Verwalter zurück.


Die anstehende WEG-Novelle 2020 bietet die Möglichkeit Eigentümerversammlungen online abzuhalten

Eigentümer sollen per Beschluss die virtuelle Teilnahme an Eigentümerversammlungen ermöglichen können. D.h. eine ETV wird weiterhin eine Präsenzveranstaltung sein, an der aber auch online zugeschaltete Eigentümer teilnehmen können. Die auch ganz normal mitstimmen können. Eine Abschaffung von Präsenztreffen gegen Online ETVen, auch durch Beschluss, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor.


Der Gesetzgebungsprozess wird voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein. Das Gesetz soll im zweiten Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Je nachdem wie lange sich die Eigentümerversammlungen wegen Corona noch verzögern, könnten erste Versammlungen bereits dieses Jahr mit virtueller Beteiligung stattfinden.

Wie kann ich mich als kleiner oder mittlerer Verwalter auf online Eigentümerversammlungen vorbereiten?

Die technischen Möglichkeiten zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen bestehen bereits heute. Es werden in den nächsten Monaten noch weitere Konferenzlösungen hinzukommen, die auf Eigentümerversammlungen und technisch nicht so versierte Verwalter zugeschnitten sind. Folgen Sie unserem Technikratgeber ETV online, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zusätzlich sollten Sie sich Gedanken zum Tagungsort und Infrastruktur machen. Sie benötige auf jeden Fall stabiles und halbwegs starkes WLAN. Eine spezielle Mikrofon- und Lautsprecherausrüstung werden Sie nicht benötigen.


Lassen Sie sich hier nicht „zu viel“ verkaufen. Firmen nutzen seit Jahren günstige und leistungsstarke Systeme, die einfach per USB angeschlossen werden. Folgen Sie unserem Technikratgeber ETV online, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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